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| Stylism 14 am Samstag, 27.02.2010 |
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in der Mehrzweckhalle Unterpleichfeld
Aufsichtspflicht / Jugendschutz bei Veranstaltungen
Im Nachgang zu unserer letzjährigen Stylism-Fete gab es leider in den eigenen Reihen wegen der Auslegung des Jugendschutzgesetzes einige Diskussionen. Im Vorfeld der Veranstaltung war seitens des Musikvereins Unterpleichfeld klar geregelt, dass generell unter 16-jährige Kinder und Jugendliche als Besucher keinen Einlass haben. Zum anderen gab es eine vorgefertigte Einverständniserklärung für Besucher, in der die - gesetzlich mögliche - Übertragung der Aufsichtspflicht seitens der Eltern in der Art eingeschränkt wurde, dass die Aufsichtsperson mindestens 24 Jahre alt sein muss.
Gesetzlich möglich ist die Übertragung der Aufsichtspflicht bereits ab 18 Jahren. Hier waren und sind wir der Meinung, dass kaum ein/e 18-Jährige/r sich über die Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung (z.B. hinsichtlich unerlaubten Alkoholkonsums) klar ist und die weitreichende Verantwortung überhaupt gänzlich überblicken kann. Diese Regelung dient also hier zum Schutz der älteren Jugendlichen bzw. der jungen Erwachsenen über 18 Jahren.
Völlig indiskutabel ist jedoch die Tatsache, dass auch nach der Veranstaltung von eigenen Mitgliedern (Eltern und Musikerinnen/Musiker) vehement gefordert wurde, diese Regelung bei vereinseigenen Jugendlichen (mit Besucherstatus - keine Helfer) unter 16 Jahren nicht anzuwenden.
Hierbei wird leider immer wieder vergessen, dass alle unsere Maßnahmen, die teilweise über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen, immer zum Schutz der Jugendlichen durchgeführt werden. Völlig unverständlich und eigentlich erschreckend ist für uns die Tatsache, dass einige Eltern dies nicht so sehen und uns vorwerfen, den Bogen hinsichtlich des Jugendschutzes zu überspannen...
Ein vorsätzliches Unterlaufen unserer Regelungen gefährdet nicht nur die Jugendlichen selbst, sondern hat im Falle eines Falles auch strafrechtliche Folgen für die Eltern und für den Veranstalter (...das sind wir!!!!). Kaum ein ehrenamtliches Mitglied unserer Vorstandschaft möchte sich vor einem Richter für das Fehlverhalten und die Uneinsichtigkeit von Eltern und Jugendlichen verantworten müssen.
Ein Aufweichen unserer Regelungen kommt auch bei zukünftigen Veranstaltungen nicht in Frage. Wir werden zukünftig verstärkt darauf achten, dass vor allem eigene „Schlupflöcher“ noch geschlossen werden, um uns hinsichtlich der Einhaltung des Jugendschutzes nichts vorwerfen zu lassen.
Andreas Kleinhenz
geschäftsführender Vorstand
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